Fr., 26.06.2020 - 23:08
Liebe Leute!!!
Ich habe eine Frage betreffend der Verrechnung der IV mit dem Sozialamt.
Mein Anspruch auf IV Rente gilt ab 1. August 2019 und Sozialhilfe ab 1. Oktober 2019. Am 15. Mai 2020 habe ich leider unterschrieben, dass das Sozialamt das Geld mit der IV verrechnen darf. Nun erfahre ich, dass das Sozialamt nur Anspruch auf das Geld ab 1. Oktober, sprich ab dem Zeitpunkt als ich Sozialhilfe beansprucht habe, hat.
Vielleicht noch zur Vorgeschichte, ich musste ein halbes Jahr mit - 500 Franken auf dem Konto leben, weil meine Sozialarbeiterin mich nicht darüber aufgeklärt hat, dass ich keine Krankenkassenprämien zahlen musste und mich dadurch verschuldet. Und leider auch nicht, dass man das Geld erst zurück zahlen muss, wenn man in günstigere Verhältnisse kommt. Ich hätte also gar nicht unterschreiben müssen. Meine Eltern möchten die Mietkaution von mir zurück haben sowie das Geld, welches sie mir gegeben haben, als der fehlende Grundbedarf von - 500 bemerkbar machte.
Ich habe wirklich nicht gewusst, dass ich nicht verpflichtet gewesen wäre die Rückzahlung zu veranlassen. Gibt es da irgendeine Möglichkeit das Geld zurück zu holen? Ich fühle mich so ungerecht behandelt und hätte das nie unterschrieben, wenn ich das gewusst hätte! Ich fühle mich einfach nur schrecklich, mein Kopf raucht wortwörtlich, weil dieser Fehler so unnötig war. 😖😖😭😭😭😭