Liebe Community
Ich habe eine brennende Frage und hoffe hier Hilfe zu bekommen, um Streitigkeiten zu vermeiden..
Rechtliche Lage betreffend Herausgabe der Krankengeschichte an den Patient
Ich suche die rechtliche Grundlage zu folgendem Anliegen:
Wenn ich den Arzt wechsle wünsche ich mir, die Krankengeschichte vom bisherigen Arzt zu erhalten. Ist es mein Recht, meine Krankengeschichte im Original ohne Aufkosten vom bisherigen Arzt zu verlangen? Gibt es einen Gesetzesartikel darüber?
Für jede Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.