August 2019

(Anonym):Grüezi mitenand,
Ich arbeite in einem 2Schichtbetrieb, dass heisst, manchmal gibts Früh und
manchmal Spätschicht. Den grössten Teil, arbeite ich jedoch normal, dass
heisst, vom 7 bis 4. Ich würde nun gerne eine Weiterbildung beginnen und
könnte jedoch Freitags keine Abendshicht mehr machen. Kann mir mein
Arbeitgeber die Weiterbildung wirklich verbieten? Ich muss sagen, dass an
dieser Maschine sehr selten geschichtet wird, vlt höchstens 1 Monat im Jahr.
Gibts Gesetzestexte die das Regeln? Was würden Sie mir empfehlen?
LG

Ist es möglich die Höhe des Selbstbehaltes ( beispielsweise 1000 CHF) bei einem fremdverschuldeten Schadenfall am Auto zu reduzieren? Bzw die Höhe des Selbstbehaltes beispielsweise auf 500 Fr zu senken bei einem nächsten Mal?

Weiss jemand Bescheid? Mein Patenkind ist seit einer Woche im Praktikum als Tierpflegerin. Nun hat heute die chefin den neuen arbeitsplan für die kommende Woche gegeben.
Nun ist es so das mein Patenkind 15 Jahre alt nächste Woche samstag und Sonntag arbeiten muss. Ist dies in diesem Alter erlaubt?

(Anonym):Ich bin am verzweifeln und brauche Rat.
Mein Mann benimmt sich seit einiger Zeit ziemlich merkwürdig.
Immer wenn er einen Anruf in meiner Gegenwart bekommt, wird er
auf einmal leise und fängt an zu nuscheln.
Wenn er eine SMS bekommt löscht er die Nachricht sofort und lesen darf ich diese schon gar nicht. Wenn er in die Stadt geht, kommt er ziemlich spät zurück und ist angeblich mit irgendwelchen Freunden weg, die ich nicht kenne. Und immer wenn er wegfährt nimmt er nicht sein Auto, sondern ein Taxi. Angeblich halt..Hallo?!?!

Hallo 😊 ich brauche Hilfe.. und zwar geht es um den Vater meiner Tochter welcher noch im Mietvertrag drin ist aber schonlange abgehauen. Auf jeden Fall hat er 3 Monate keine Miete bezahlt und wird es auch nicht tun. Ich bin alleinerziehend und arbeite 100% und das Geld genügt nicht um seine Schulden zu begleichen. Was soll ich tun? Ich kann nicht mit meiner Tochter aus die Strasse!

Hallo zusammen.

Mir ist leider eine Rechnung eines Onlineshops untergegangen.
Habe vor kurzem dann die 2. Mahnung bekommen.
( Eine 1. Mahnung habe ich nie bekommen )
Nun habe ich den Betrag einbezahlt und ca. 2 -3 Tage später habe ich einen Brief von der Inkasso bekommen.

Wie sieht das aus, muss ich den Betrag jetzt auch noch begleichen ?
Oder wird das aufgehoben, da ich die Kosten voher schon beglichen habe ?