April 2018

(Anonym):Hoi zäme.. Hät do mol en Frog.. Min sohn het en Bieständin bem Kesb. Darf die Bieständin fremdi Persone Sache usegeh oder verzelle vo minem Sohn ?? Hoffe das mer öper chann hälfe.
Liebe Dank

(Anonym):Eine junge Frau wird gestalkt (das geht soweit, dass sie Kleidungsstücke und Schuhe vor ihrer Haustüre platziert findet). Jemand loggt sich über Ihre Accounts ein (Handy allg., Facebook ect.). Ob dies diesselbe Person ist, welche ihr auch Kleidungsstücke vor die Türe legt, ist leider unbekannt. Ein Verdacht ist da, wer das sein könnte, jedoch keine Beweise. Die Polizei kann daher nicht viel unternehmen, da es nur ein "Antragsdelikt" wäre, nicht klar ist wer es ist und sie ja zur Zeit auch nicht in Gefahr ist.

Ich habe eine Frage.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.
Nun gibt es einen Wasserschaden in 3 Wohnungen, bei mir auch welche behoben werden müssen. Das heisst Lärm, Gestank und Schmutz. Ich arbeite im Schichtbetrieb. Wie komme ich trotzdem zur erholsamen Ruhe. Habe ich Anspruch auf " Ruhe und Erholung " ggf. Auswärts ? Habe ich evtl. das Anrecht auf Entschädigung für anfallende Kosten welche entstehen. Danke zum voraus.
Hanspeter

Guten Tag,
Ich habe das Geschäft von meinem Vater geerbt,die Frage ist,es gibt einen pachtvertrag mit einer Waschanlage plus diverse verträge mit einem Nachbar,wenn ich einen neuen handelsregister eintrag mache sind diese Verträge immer noch gültig?
Ich danke euch im Voraus!

Guten Tag
Ich hätte eine frage bezüglich testament. Wie ist das wenn jemand sein erbe jemandem der nicht aus der Familie ist etwas vererben möchte? Die personen vom pflichtteil sind ja ehepartner und kinder und geschwister? Die kinder der geschwister gehören ja nicht mehr zum pflichtteil. Und kann diese person dan jemanden als aleiniger erbe ernennen? Vielen dank für eure mithilfe

Guten Tag
Ich brauche rechtlichen Rat bei einem etwas komplizierteren Fall.
Zum Sachverhalt (Achtung, lange):
Im Jahr 2006, unterschrieben per Ende Mai, wurde von X Mutter ein Handyvertrag abgeschlossen. X war damals 14 Jahre alt. Der Vertrag war NICHT für X gedacht.

Hallo zämä
Ich habe eine kleine Frage für eine Freundin. Sie arbeitet normalerweise 80% wurde aber vom Arzt krankgeschrieben. Grundsätzlich sollte sie noch insgesamt 2 Arbeitstage pro WOche (in 1/2-Tagen) arbeiten, also sozusagen 50%. Nun Hat man ihr bei der Arbeit die Auskunft gegeben, Sie brauche ein Zeugnis für 60% statt 50% (also "hochgerechnet" auf 100%). Stimmt das? Wären es nicht nur 50% Krankschreibung, da Sie von Ihrem Pensum von 80% = 4 Arbeitstage ja nur die Hälfte arbeitet also 50% von 80%?