(Anonym):Ein unverheiratetes Paar wohnt getrennt und möchte zusammenziehen. Ist es dabei möglich ein Konkubinatsvertrag zu vereinbaren, dass das Betreibungsamt den Lohn der Partnerin nicht mit pfänden darf? Wenn ja, muss dieser Vertrag notariell beglaubigt sein? Das Konkubinat besteht aufgrund eines gemeinsamen Kindes im erwähnten Haushalt.
Danke für schonmal
- Weiterlesen über (Anonym):Ein unverheiratetes Paar wohnt getrennt und möchte zusammenziehen. Ist es dabei möglich ein Konkubinatsvertrag zu vereinbaren, dass das Betreibungsamt den Lohn der Partnerin nicht mit pfänden darf? Wenn ja, muss dieser Vertrag notariell beglaubig
- 2 Kommentare
- Neue Antwort hinzufügen
(Anonym):Ein unverheiratetes Paar wohnt getrennt und möchte zusammenziehen. Ist es dabei möglich ein Konkubinatsvertrag zu vereinbaren, dass das Betreibungsamt den Lohn der Partnerin nicht mit pfänden darf? Wenn ja, muss dieser Vertrag notariell beglaubigt sein? Das Konkubinat besteht aufgrund eines gemeinsamen Kindes im erwähnten Haushalt.
Danke für schonmal