Don, 12.10.2017 - 14:24
Hallo, ich habe eine Frage bezgl. Mietzinsdepot, beziehungsweise dessen Auszahlung.
Wir sind vor knapp drei Monaten ausgezogen (haben selber Nachmieter gefunden), und die Wohnung abgegeben.
Bei der Abnahme gab es ein paar kleinere Mängel (Wände, Zahnputzgläser etc.)
Nun ist das bereits drei Monate her und wir warten noch immer auf die Auszahlung der Kaution. Grund der Verwaltung ist, dass der Küchenhersteller in der Nachlassstundung ist (es fehlen zwei "Einlegematten für zwei Schubladen, welche jedoch in jedem Baumarkt erhältlich wären, halt jedoch keine Originale).
Im Internet finde ich widersprüchliche Angaben, was unsere Rechte sein sollen. Wer kann mir die Rechtslage erläutern, oder eine Quelle nennen, auf welche ich mich stützen kann?
Und falls wir wieder abblitzen würden, sollte ich mich an den Mieterverband wenden oder eher an unsere Rechtsschutzversicherung?
Besten Dank für Eure Hilfe.