So han gad no churz e frag...

Ich han en Mietvertrag de lauft bis am 30.9.17, hend en Nachmieter gfunde kah abem 1.05.17...
De Nachmieter het de Vertrag au undeeschribe kah und wer nögscht wuche izoge. Jetzt will de Nachmieter us persöndliche Gründ nöd ie.. Wird ich da no belangt?

Kann mir jemand sagen wie dass genau ist? Allso eine bekannte von mir ist seit 17 jahren verheiratet. Nun möchte sie auf gegenseitiges einverstäntnis die scheidung. Wie ist das wenn er stirbt, bekommt sie dennoch die wittwenrente?

Frage für einen bekannten.
Was bedeutet diese Aussage: der vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren ?

Also müsste er die Strafe nicht bezahlen und bekommt dann 2 jahre auf Bewährung oder wie darf man das verstehen?

Folgendes:
Wir sind im Dezember umgezogen. Nun hat mich die neue Verwaltung gefragt ob wir dem Hauswart einen unserer Schlüsel für den Keller (dort ist der Öltank für die Heizung) geben könnten. Nun haben mein Mann und ich festgestellt dass all unsere Kellerschlüssel auch unsere Wohnungstür öffnet. (Kombischlüssel)
Haben wir das Recht zuverweigern? Ich möchte niemandem den ich nicht kenne einen Wohnungsschlüssel geben. Ansonsten wärs für mich ok gewessen.
Wollte mich einfach noch informieren bevor ich in barikade gehe.?
Danke für Eure Hilfe/ Anregungen

Da ich nicht jeden Monat umziehe und ich eigentlich noch nie eine richtige Kündigung schreiben musste. Möchte ich mich absichern. Ich werde am 1. Oktober eine Neue Wohnung beziehen. Schreibe ich nun im Kündigungsschreiben:

- Hiermit kündige ich das Mietverhältnis auf den 30. Juni 2017 Termingerecht unter Einhaltung der 3 Monatige Kündigungsfristen

- Hiermit kündige ich das Mietverhältnis auf den 30. September 2017 Termingerecht

Zur Vorgeschichte: superprovisorische Trennung wurde abgelehnt, bisher habe ich vom gemeinsamen Geld alle Rechnungen bezahlt und den Rest für Lebensmittel genommen.
Jetzt war ich beim Soz (hab wieder angefangen zu arbeiten, um Kind und mich finanzieren zu können), da ich noch keinen Lohn habe für den nächsten Monat.
Laut Soz und SVA muss ich aber solange alle Finanzen weiterführen, bis das Gericht die Trennung bestätigt.

Nun meine Fragen:
Darf ich weiter alle Rechnungen wie bisher zahlen? Muss ich meinen Nochmann fragen?

Es geht um eine bekannte. Sie ist vor kurzem umgezogen. Und ihr freund, der ist einfach mit ihr mitgegangen. Er ist nicht im mietvertrag, und die verwaltung kennt ihn zu gut. Er hatte damals 8monaten keine miete bezahlt. Und die wo sie jetzt wohnt sind die gleichen. Nun ist sie so weit, das sie fix und fertig ist wegen ihm. Er bringt jeden tag saxhen vom strassenrand, und lebt von ihr, ohne was zu bezahlen. Und behandelt sie schlecht. Jetzt waren wir bei der polizei. Die sagten es wäre nicht ihre pflicht zu helfen. Dann gingen wir zur Verwaltung. Sie sagten sie gehen vorbei.

Hallo mitenand. I ha e churzi frog, wenmer nime inere wohnig wohnt und dwohnig per. 01.04.17 chündet und nochmieterin per 25.03.17 ine got.. chammer vom 25.03.17-01.04.17 mietrückerstattig verlange?? Au wen nochmieterin protokoll ect unterschriebe het am 25.03.17?

So viels mir isch nei. Wil de mietvertrag am 01.04.17 kündet worde isch und ob mer no drine wohnt oder nid isch ihri sach wo voher drine gsii isch odo?

Danke für euri hilf.

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