Fr., 20.07.2018 - 19:18

Zweiteilige Frage
a) ist es strafbar, Chaoten à la G20 öffentlich als "A*****r" zu bezeichnen und die Meinung zu vertreten, solches höre erst auf, wenn die Polizei den gezielten Schuss zugestanden erhielte?
b) damit wart ich mal.
Dreissig Tage FB Sperre reichen fürs erste.

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