Fr., 07.06.2019 - 11:19
Wenn man als Sozialempfänger ein Erbe antritt, ist man verpflichtet, sämtliche Schulden zurückzuzahlen. Kein Problem. Aber meine Frage : Darf man einen gewissen Beitrag für sich selber einbehalten ?
Wenn man als Sozialempfänger ein Erbe antritt, ist man verpflichtet, sämtliche Schulden zurückzuzahlen. Kein Problem. Aber meine Frage : Darf man einen gewissen Beitrag für sich selber einbehalten ?
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