Mi., 13.12.2017 - 02:32

wenn ein paar in einem konkubinat lebt, ohne vertrag. der eine im ausland in den ferien verstirbt.aber der partner in dem moment in der CH ist.Dürfen die Kinder des Verstorbenen von seinem haus ,eigentum des verstorbenen entwerten noch bevor klar ist wie er gestorben ist und die gemeinde, evt.polizei weiß ich nicht informiert wurde?. Müsste keine bestanz aufnahme gemacht werden? auch wegen dem erbrecht der kinder?.bitte um infos.danke. muss der hinterbliebene partner auf was achten?

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