So., 29.07.2018 - 17:15

Unsere Wohnung liegt am Rande der heutigen Bauzone. Wir haben aus dem Wohnzimmer freien Blick von Südosten bis Nordwesten, von den Berner Alpen bis zum Jura. Nun wird die Gemeinde das angrenzende Land für einen Schulhausneubau einzonen. Gegen das Vorhaben als Solches ist Nichts einzuwenden. Trotzdem eine Rechtsfrage:
Habe ich als Eigentümer der Wohnung Anspruch auf eine Entschädigung, welche durch den Wegfall der unverbauten Aussicht besteht? Gibt es dazu Gerichtsurteile? Vielen Dank für Eure Auskunft

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