Don, 03.08.2017 - 12:02

Tag zusammen
Dem Verständis wegen geute Hochdeutsch.

Es geht um folgendes:
Der Bruder meines Freundes hat im Sommer die Lehre abgeschlossen, jetzt folgt die Matura.

Laut Stipendienbehörde gehört die BM in seinem Fall zur Erstausbildung.
Uns wurde der Begriff Erstausbildung wie folgt erklärt: Wird Ausbildung, Matura und evtl. ein Studium direkt hintereinander absolviert, mit max. 12 Monate Unterbruch, gehöre es zur Erstausbildung, ausser man hat bereits einen Abschluss auf selber Stufe. Die Matura gehöre, solange man nicht schon eine Matura hat, immer zur Erstausbildung, wenn schon vor Lehrbeginn feststand, dass diese gemacht wird. Stand es erst nach Lehrbeginn fest, gilt es nur als Erstausbildung, wenn sie direkt anschliessend an die Lehre gemacht wird.

Bei dem Bruder meines Freundes trifft da beides zu. Einerseits macht er die BM gerade anschliessend, zum zweiten war bei ihm schon vor Lehrbeginn klar, dass auch die BM gemacht wird. Er hat zu diesem Zweck während der Lehre auch den BM Vorkurs besucht.

Das konkrete Problem ist nun folgendes: Der Vater möchte für die BM nicht mehr aufkommen. Laut ihm hat er eine Lehre abgeschlossen und somit auch die Erstausbildung gemacht. Er möchte keine Erklärung, warum er zahlen muss, sondern ein konkretes Gesetz. Meine Frage nun; gibt es ein Gesetz, dass die genaue Definition von Erstausbildung regelt, wenn ja, welches?
Die Stipendienbehörde konnte mir nur die Stipendienverordnung nennen, aber da ist es leider zu wenig konkret definiert.

Ich danke für die Hilfe.

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