Don, 29.07.2021 - 14:52

Sonnenschirm Terrasse
Guten Tag
Wir wohnen in einer Terrassenwohnung (Eigentum) mit einer sehr grossen Terrasse und benötigen einen grossen Sonnenschirm, da wir den ganzen Tag Sonne haben und dies auch von der Seite. Unser Sonnenschirm ist leider auch sehr hoch, s. d. er über unsere Decke ragt und die Sicht der Nachbarn etwas beeinträchtigt. Im Reglement steht nichts betreffend Sonnenschirme. Der betreffende Abschnitt im Reglement lautet
Die ausschliesslichen Benutzungsrechte «Terrassen, Sitzplätze sowie Garten- und Grünflächen» sind im Beiblatt 2 zum Reglement geregelt. Dieses besagt, dass die jeweiligen Stockwerkeigentümer berechtigt sind, auf den Terrassen Topfpflanzen bis zu einer maximalen Höhe von 2 m wachsen zu lassen. Das Halten von höheren Pflanzen (z.B. Bäume), Sträuchern und Topfpflanzen sowie das Erstellen von baubewilligungspflichtigen Bauten auf den zur ausschliesslichen Benutzung zugewiesenen Flächen bedarf der Genehmigung durch die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Diese kann verlangen, dass Bäume Sträucher und Topfpflanzen zurückgeschnitten bzw. entfernt werden, wenn sie die Sichtverhältnisse und die Besonnung anderer Stockwerkeigentümer bzw. deren Terrassenhäuser beeinträchtigen.
Nun verlangen unsere Nachbarn, dass wir den Sonnenschirm entfernen. Ist das zulässig? Dieser ist ja weder ein Baum noch eine baubewilligungspflichtige Baute.
Vielen Dank für die Rechtsauskunft.
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