Mi., 30.11.2016 - 10:32

Situation:
Werkstatt mit einem Bereich mit Metallschweissarbeiten.
Eigene Schutzgläser für die Schweisser sind vorhanden. Sichtschutzwände zwischen den Arbeitsplätzen sind keine vorhanden. Es arbeiten in der gleichen Werkstatt noch etwa 10-15 weitere Monteure an anderen Arbeitsplätzen (nicht Schweissen) und sehen den ganzen Tag irgendwie das blaue Licht vom Schweissen (indirekt und direkt).

Frage:
Kann man den Arbeitgeber belangen, wenn die Augen nun eine Brille benötigen, was vorher noch nie nötig war?
Gibt es Auflagen bei der Arbeitssicherheit (SUVA), die man dem Chef vorlegen könnte um das Problem genauer zu benennen und um allenfalls Verbessrungsvorschläge zu bieten?

Danke für Eure Hilfe!

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