So., 05.11.2017 - 12:37

Situation:
Ein Treuhandbüro braucht für ein Wegrecht für den Eintrag in das Grundbuch eine Vollmacht von allen Parzellen!

Das Schreiben ist nun bei uns eingetroffen. Leider ist der Name auf der Vollmacht falsch geschrieben!

Frage:
Ist dieses Dokument nun nicht gültig? Da der Familienname auf dem Dokument falsch geschrieben ist?
Wir dürfen ja nicht einfach einen Buchstaben durchstreichen, oder?

Besten Dank für Euer Feedback!

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