Mi., 27.06.2018 - 07:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich (wir), arbeiten in einer Stiftung für Stellensuchende.
Nun, schlittert genau diese Stiftung,in ein
Liquidationsverfahren,und hat, sogar Anzeige gegen sich selbst eingegeben.
Die Teilnehmer, der Beschäftigungsprogramme, sind grösstenteils, beim
Sozialamt angemolden.
Die Festangestellten, besitzen Veträge,mit der Stiftung selbst,und auch den Unterfirmen.
Diesen Angestellten, wurde jetz ans Herz gelegt,entweder, selbst zu Künden, oder sich Kündigen zu lassen,mit eine Kündigungsfrist von
1 Monat.
Den Festangestellten, wurde, aus der Geschäftsleitung, ein Informationsverbot auferlegt.

Meine frage lautet nun:

Ab welchem Zeitpunkt, ist dann, das Sozialamt verpflichtet, die
Sozialhilfeempfänger, zu informieren?

(Weitere Infos erläutere ich gerne auch in P-Messages!)

MfG
Hp. Gmünder

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