So., 10.02.2019 - 19:03
Nun habe ich mal eine Rechtsfrage.
Ich hatte an meinem Wagen einen Glasschaden an meiner Windschutzscheibe.
Mein Fahrzeug verfügt über eine Vollkasko, wo eigentlich der Glasschaden gedeckt ist und auch telefonisch am Telefon von der Versicherung bestätigt, dass die Kosten für Windschutzscheibe übernommen werden.
Als ich sagte, es sei kein Steinschlag, musste ich ein Schadensformular ausfüllen (siehe untenstehend Zeichnung und Fotos).
Leider weigert sich die Versicherung zu zahlen.
Kann mir da ein Rechtsexperte 😉
Wort sagt ja schon alles bitte helfen?
Wüsche allen noch einen schönen Abend und einen guten Start in die neue Woche