Mi., 03.06.2020 - 20:00

Mietrecht - Rechte beim Schimmel

Eine ausländische Familie mit 2 Kindern und mit wenig lokalen Kenntnissen und beschränkten Deutschkenntnisse unterschrieb den Mietvertrag mit einer Verwaltungsgesellschaft für eine 3,5 Zi Familienwohnung und zog in November 2019 in die Wohnung ein.

Im Kinderzimmer funktionierte die Heizung zu schwach, sie riefen bei der Verwaltung an und meldeten es. Die Wohnung wurde von der Verwaltung zwar besichtigt, der Fehler wurde aber nie behoben.

In wenigen Wochen nach dem Einzug Im gleichen Zimmer meldete sich auch Schimmel an der Wand Innenseite einer Aussenwand genau dort, wo die Wand von Aussen sichtbar schwarz verschimmelt ist. Der Ehemann ging zur Verwaltung, es war aber um der Jahresende geschlossen, konnte also erst Anfangs Januar 2020 den Schimmel persönlich melden. Er brachte auch Fotos und zeigte der Sachbearbeiterin am Mobiltelefon den Befall. Es wurde zur Kenntnis genommen, passierte aber bis Ende Januar nichts. Ende Januar bekam die Familie einen Brief von der Besitzerin, dass sie selber die Verwaltung ihrer Wohnung übernahm, das genau Datum der Übernahme stand nicht darauf. Gleich rief der Ehemann die Besitzerin an und informierte sie über den Schimmel. Sie war nicht überrascht, sie wusste davon und reagierte, dass dieses Problem sei ihr bekannt.

Die Familie erlebte in dieser Zeit leider einen tragischen Unfall, wo der Sohn stark verletzt wurde (Leberriss, mehrere Frakturen etc.) und sie waren damit absorbiert, dazu kam noch die Corona-Krise, home schooling. Sie warteten jedoch geduldig mit ruhigen Gewissen, da sie den Schimmel zweimal meldeten und hofften auf eine Reparatur, Schimmelbehebung resp. auf eine Reaktion der Vermieterin. Der Schimmel wurde immer schlimmer, verbreitete sich schon vom Boden bis zu Decke durchgehend und an manchen Stellen 40-60 cm breit. Der 2. Sohn der Familie ist Asthmatiker und reagierte mit immer stärkeren allergischen Symptomen auf den Schimmel, die Kinder mussten aus dem Zimmer ausziehen. Mitte Mai hörten sie immer noch nichts von der Besitzerin und die Familie verlieren ihre Geduld, suchten eine Andere Wohnung und kündigten ihre Wohnung. Hier haben sie den Fehler gemacht, sie schrieben die Kündigung selber nach einer Google Vorlage und wollten "sofort" auf Ende Mai 2020 das Mietverhältnis kündigen, dabei erwähnten sie die Stockflecken. Die Vermieterin nahm es zur Kenntnis, besteht jetzt aber darauf, dass das Mietverhältnis bis Ende Juli 2020 besteht wenn sie keinen Nachmieter bringen. Die Mieter sagen, die Wohnung ist in der jetzigen Zustand nicht weitervermietbar ist resp. gesundheitlich bedenklich ist. Inzwischen schaltete die Familie eine beiden Sprachen sprechende Mediatorin ein und die schrieb der Besitzerin einen eingeschriebenen Brief und versuchte zwischen den Partein zu schlichten und auf Vernunft zu bauen, der Brief ging per Email schon am 29. Mai vorab.

Am letzten Freitag meldeten sich 2 Fachleute bei der Familie ohne Vorankündigung und begutachteten die Wände. Sie fanden die schlimm und fanden auch an weiteren Wänden in anderen Zimmer auch Schimmel. Einer Stunde später meldete sich die Besitzerin und hat mit der Familie eine Schlüsselübergabe für den 8. Juni vereinbart, da sie Ende Woche schon in eine neue Wohnung zogen. Die Mieter dachten, endlich hat sie es verstanden und sah es ein, dass die Wohnung im jetzigen Zustand nicht bewohnbar ist und dass auch sie deswegen ausziehen mussten.

Heute bekamen die einen Brief, wo die Besitzerin behauptet vom Schimmel erst Mitte Mai 2020 erfahren zu haben und dass sie auf das Mietverhältnis bis Ende Juli besteht. Sie behauptet, sie hätten den Schimmel sofort im eingeschriebenen Brief ihr melden sollen und haben zu lange gewartet.

Der HEV (Hauseigentümerverband) gibt es eine Empfehlung beim Schimmelbefall, da wäre dieser Fall schon längst klar gefährlich und ein solcher Schimmelbefall weist auf bautechnische Probleme hin.

Was kann diese Familie jetzt machen?

1. Haben Sie Recht auf eine sofortige Kündigung wegen Gesundheitsgefahr und Unbewohnbarkeit auch wenn ihre Kündigung sprachlich unklar und schlecht geschrieben ist?

2. Kann die Vermieterin/Besitzerin eine verschimmelte Wohnung im Mietverhältnis aufrecht erhalten?

Besten Dank!

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