Di., 30.06.2020 - 22:00

Mietrecht / Kanton ZH:

Gehe ich in der Annahme richtig, dass es NICHT als bauliche Massnahme zählt und somit die Zustimmung des Vermieters NICHT notwendig ist, wenn ich im Bad meiner Mietwohnung über den vorhandenen Fliesenboden (ist schon ein paar Jahre alt) Klebevinylplanken verlege? Die Planken sind selbstklebend und man kann sie rückstandslos wieder "wegreissen". Der gewählte Boden ist feuchtraumgeeignet. Die Ränder wurden mit Sanitärsilikon verfugt, welches sich ja auch wieder rückstandslos entfernen lässt und verhindert, dass Wasser am Rand unter den Boden gelangen und sich Schimmel bilden kann.

Ich danke bereits im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

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