Fr., 24.04.2020 - 13:00
Liebes Forum
Danke Euch für die Aufnahme und ich erlaube mir direkt eine Frage zu stellen.
Ich habe diese Woche eine Weiterbildung angefangen, die mein Arbeitgeber zu 100% finanziert. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Weiterbildung (CAS an einer Uni).
Nachdem mein AG bemerkt hat, dass sie die Weiterbildungsvereinbarung vergessen hatten, habe ich diese nun erhalten. Die groben Punkte waren vorher auch mündlich besprochen. Die Vereinbarung sieht nun wie folgt aus:
* Verpflichtungszeitraum 3 Jahre nach Beendigung der Ausbildung (sprich Juni 2021 - Juni 2024)
* Rückzahlung gestaffelt in %, 1 Jahr nach Beendigung der Ausbildung 100 %, 2. Jahr nach Beendigung 80 % und im 3. Jahr 50% der Kosten
Jedoch steht dadrin, dass dies auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Ohne eine Konkretisierung. Ist das so legitim?
Die Ausbildung kostet fast 19k CHF. Für mich stellt sich jetzt folgende Frage: theoretisch kann der Arbeitgeber mir ja jederzeit kündigen und ich häng völlig an den Kosten. Auch wurde KEIN Passus hineingenommen, was während der Ausbildung ist. Ich interpretier das dann so, dass ich während der Ausbildung kündigen kann, ohne es zurückzuzahlen.
Sehe ich das richtig?
Danke euch vielmals!!