Mo., 27.04.2020 - 14:00

Kurze juristische Frage:
Wie schaut es mit einer Betreibung von bereits ausgezahltem geringen PK-Guthaben aus, wenn dieses bereits vollständig ausgegeben ist, für Schuldentilgung bei Dritten? Andere Einkommen, wie AHV und EL sind ja unpfändbar. Konto ist auf Null.
Bitte nur juristische Hinweise.
Am besten, Urteile.
Merci vielmal

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