Fr., 30.12.2016 - 22:27
Kurze frage zur wohnungs kündigung !
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben geküdigt. Sollte er das einschreiben nicht abholen, ist die kündigung dann trotzdem gültig? Habe per sms noch darauf hingwiesen, dass ich die kündigung abgeschickt habe und eine woche im voraus am telefon gesagt das ich künden will.