Don, 27.10.2016 - 17:05
Krankenkasse
Frage für meine Schwester, und zwar ist es so:
Letztes Jahr hat sie eine neue KK abgeschlossen Grund & Zusatzversicherung. Sie wurde angenommen mit einem Vorbehalt, dass die Zusatz ihr nichts zahlt für Ihre schon bestehenden Rückenprobleme.. wurde von ihr so angenommen. Der Versicherungsberater versicherte ihr sie müsse frühere gesundheitsprobleme (Fussoperation und Hautkrankheit) nicht angeben, weil das nicht mehr aktuell ist und diese Krankheiten geheilt sind... so hat sie es dann gemacht. Nun hat die Kk eine gesundheitsprüfung gemacht und unterlagen beim Arzt geholt. Sie wird beschuldigt, unwahre angaben gemacht zu haben: konsequenz: kündigung der Zusatzbersicherung per sofort und sie muss alle geleisteten Leistungen an die KK zurückzahlen. Nun ist es so, sie war dieses jahr in behandlung bei der chinesiologie wegen häufigen Kopfschmerzen. Betrag ca 1000.-, denn soll sie jetzt zurückzahlen weil sie "gelogen" hat.
Jedoch hatte sie bis Anfang Jahr nie probleme mit kopfschmerzen und der Chinesiologe hat bestätigt das kopfschmerzen der grund sind der behandlung. Das ist ja eine "neue" erkrankung.. Die KK meinte sie zahlen das auch nicht als strafe weil sie nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt hat. Dürfen sie das machen? Und der Berater kann nicht irgendwie dafür haften? Immerhin hat er eine falsche auskunft gegeben.... bitte um Rat..