Mi., 17.10.2018 - 09:32
Ist ein Forderungsbegehren über Betreibungsgebühren rechtens, wenn ich nie darüber informiert wurde, dass noch Gebühren offen sind?
Ging um eine Stromrechnung, die ich schon lange zahlen wollte und deswegen auch schon auf dem Betreibungsamt war. Dann nach einem langwierigen Durcheinander kam die Info: "Sorry für das Missverständnis, es ist alles, was bei uns noch offen war, bezahlt". Super dacht ich und bemühte mich, keine neuen Rechnungen zu übersehen (und hab ich auch nicht).
Nun kommt eine neue Pfändungsankündigung wegen der Betreibungsgebühren. Ich so "???" und hab dann versucht, das mit der Gemeinde zu klären und dass ich es ja durchaus zahle, wenn dem noch so ist, aber wieso die neuen Gebühren für ein neues Begehren? Er dann "egal, kann man nichts machen, sie müssen auch die neuerlichen Gebühren zahlen." Ist denn so etwas rechtens? Ich meine, ich hätt es ja schon lange zahlen können, wenn ich davon ausgegangen wäre, dass es offen ist, aber er hat mir ja explizit gesagt "es ist alles bezahlt".
Es ärgert mich einfach. Und nimmt mich Wunder wie man hier so schön sagt, ob er das so einfach mit mir machen kann.