Fr., 20.01.2017 - 20:35

ICH WURDE DREIST BESCHULDIGT,JEMANDEN BEIM KESP GEMELDET ZU HABEN.MEIN GEWISSEN IST ABER REIN!!!ICH HABE SELBER EIN KIND. MEIN FREUND MEINT, SIE SOLLE ES SCHWARZ AUF WEISS BEWEISEN,DASS ICH SIE GEMELDET HABE...WEIL DAS IST EINE SCHWERE ANSCHULDIGUNG!
MEINE FRAGE IST;KANN MANN AUCH HEUTZUTAGE JEMANDEN "ANONYM" MELDEN BEIM KESP?

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