Fr., 20.05.2016 - 15:58

Ich wĂ€re kurz froh um Hilfe ! 😊

Meine Freundin ist am 1. April von einem Dorf in eine Stadt gezogen (kt. SO) & hat sich ca. 5 Wochen spÀter erst (13.Mai) bei der Gemeinde angemeldet (& die AdressenÀnderung gemacht), weil ein Verfahren im Zivilstandesamt noch nicht abgeschlossen war (ging ums heiraten).

Die Frau vom Standesamt meinte sie solle die Anmeldung und die AdressenÀnderung bei der neuen Gemeinde noch herauszögern damit dass Verfahren nicht extra neu gemacht werden musste wegen der AdressenÀnderung usw da die Adresse auf den Dokumenten "aktuell" sein musste & zu diesem Zeitpunkt noch die alte Adresse aktuell war..

Nun hat meine Freundin heute einen Brief vom Migrationsamt bekommen in dem steht dass sie deshalb mit einer Verzeigung & einer Geldbusse rechnen muss da man sich spÀtestens 14 Tage nach Umzug anmelden muss!!!

Sie habe die Gelegenheit sich bis 02. Juni 16 schriftlich zu dieser Angelegeinheit zu Ă€ussern, andernfalls werden seine Akten zur ĂŒberprĂŒfung an die Staatsanwaltschaft geschickt..

Kann man da etwas machen damit sie NICHT angezeigt wird und keine Busse bekommt?
Sie kann ja schlecht einen Brief verfassen in dem steht dass sie die AdressenÀnderung nicht sofort gemacht hat damit das Verfahren nicht neu gemacht werden musste?!

Vielen Dank im Voraus!

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