Don, 18.10.2018 - 22:36

Ich lebe in Trennung, meine beiden Kinder leben bei mir. ( Kanton Zürich )

Meine Tochter bekommt in der nächsten Zeit von der IV Hilflosenentschädigung, auch rückwirkend für 1 oder 2 Jahre.

Nun ist mein Exmann der Meinung, das im die Hälfte von der «IV Rückwirkend « ihm zusteht.

Stimmt das oder doch nicht. Den das würde mich auch wunder nehmen.

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