Mi., 24.04.2019 - 15:11

Ich hatte gestern per Zufall ein Gespräch mit einer verzweifelten Mama und möchte ihr gerne helfen

Sie hatt auf einer Internetplattform einen Kinderwagen gesehen. Im Inserat stand guter Zustand und keine Gewährleistung/keine Rücknahme.

Die Mama war dann vorbei gegangen und die Verkäuferin hats dann ziemlich geschickt gemacht und es voll ausgenuzt dass die Mama Rückenprobleme hatte und nicht gross heben konnte,- das heisst, die Verkäuferin hat den Kinderwagen kurz eine Runde gedreht und gesagt: siehst du, alles ist ok. Da Flecken und ein Teil fehlte, bekam die Käuferin sofort rabatt. Laut der Erzählung der Mama, war die Verkäuferin sehr „aufdringlich“, um den Verkauf bzw die Geldübergabe möglichst schnell zu erledigen.

Zu Hause dann das böse Erwachen als das Kind dann im Kinderwagen sass.
2Mängel wurden festgestellt,- meiner Meinung nach sogenannte versteckte Mängel

1. die Vorderräder blockieren wenn das Kind drin sizt

2. das Gestell des Kinderwagens klickt auf der einen Seite einfach ein wenn das Kind drin ist (Faltmechanismus defekt)

Kinderwagen wurde zu einer Fachperson gebracht, wurde bestätigt dass es versteckte Mängel sind,- da solche Mängel nur auffallen wenn das Kind drin sizt.

Wie sieht das nun rechtlich aus wenn die Verkäuferin geschrieben hat keine Rücknahme ect? meiner Meinung nach gilt diese Aussage nicht, wenn es versteckte Mängel sind.

danke für sachliche Antworten

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