Don, 14.01.2021 - 09:38
Ich habe folgende Frage in einen Fall in den ich selber verwickelt bin. Ich wurde von einer Privatperson wegen eines angeblichen Vergehens auf der Autobahn angezeigt. Es geht darum das dieser behauptet als er einen Lastwagen überholt hätte ich Ihn auch noch zwischen Leitplanke und Ihm durchgezwängt hätte. Ich muss dazu sagen das der Kläger im laufe der Verhandlungen auf eine länge von 8 Kilometern 7 verschiedene mögliche "Tatorte" angegeben hatte u.a auch mehrmals Orte wo der Zeuge noch gar nicht auf der Autobahn war. Ist es richtig so das jetzt plötzlich die Staatsanwaltschaft als Kläger auftritt und der ursprüngliche Kläger jetzt Zeuge ist. Muss die Staatsanwaltschaft nicht die ursprüngliche Anzeige 1:1 übernehmen? Darf diese wie hier geschehen den "Tatort" ändern so das wir plötzlich bei einem anderen Gericht landeten? Darf die Staatsanwaltschaft für mich entscheidende Passagen aus der Klage entfernen? Nur so am Rande bemerkt weiss ich bis heute noch nicht wo der effektive "Tatort" ist. Gemäss meinen Recherchen ist das überholen nur unter sehr, sehr grosser Lebensgefahr möglich. Wenn der Kläger den LKW überholt hat und in der mitte der Spur gefahren währe hätte es zwischen mir und dem Kläger und der Mittelleitplanke je noch 4,5 cm Platz gehabt die Autobreiten habe ich ohne Rückspiegel gemessen. Normal ist auch das wenn jemand einen LKW überholt auf der Überholspur eher links und nicht in der mitte gefahren wird.