Di., 21.07.2020 - 16:00
Ich habe eine Frage für eine Bekannte.
Sie "lebte" bei ihrem damaligen Parnter. War nicht offiziell gemeldet im Wohnhaus, welches der Expartner mit seiner Schwester und dem Vater momentan bewohnt. Vater ist Hauptmieter. Die Bekannte hatte stets ihre eigene Wohnung, da aber der Expartner damals ein zu Hause hocker war und sie nicht missen wollte, war sie stets bei ihnen zu Hause. Sie half im Haushalt mit und war stets immer da, wenn etwas zu tun war. Die Eltern des Expartners akzeptierten es praktisch nicht, wenn sie finanziell etwas bei steuern wollte. Die Mutter verstarb innerhalb der Beziehung. Die Bekannte machte darauf hin die Wäsche für alle Personen im Haushalt, half beim putzen und arbeitete noch 100%.
Nach der Trennung schuldet der Expartner der Bekannten einen Betrag X. Dieser hat bis heute nichts zurück bezahlt, da sein stolz nach der Trennung angegriffen war. Die Bekannte wollte ihn betreiben, dieser drohte jedoch, ebenfalls mit einer Betreibung da sie ja immer jeden Tag dort war und keine Miete in dem Sinne zahlte.
Nun hat die Bekannte die Nase voll und möchte die Betreibung einleiten.
Die Frage wäre, hat der Expartner so wirklich das recht sie zu betreiben? Eigentlich müsste dann der Vater des Expartners schritte einleiten, da er der Hauptmieter war? Könnte der Vater nicht probleme eventuell bekommen vom Steueramt, für die Beträge die sie ab und zu abgab, obwohl diese immer stets abgelehnt wurden?
Kann überhaupt eine Summe eingefordert werden, wenn die Bekannte nicht ein eigenes Zimmer hatte? Beide lebten in einem 12qm Zimmer des Expartners im Haus. Sie hatte weder Kleiderschrank noch rückzugs möglichkeiten.
Ich hoffe ich habe genug erwähnt und bekomme für sie ein paar Tipps, was auf sie zu kommen könnte..
Ich danke euch