Don, 06.10.2016 - 09:56
Ich habe eine Frage betreffend Vertragsrecht:
Wir haben ein "Schnupperabo" von 3 Monaten bei der Firma Rankingstars abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Google Werbung zum Fixpreis statt Klickkosten. Klang verlockent, bringt aber nix.
Keine Gäste kommen, die mehrfach versprochenen und beim Kundendienst erneut eingeforderten Anpassungen und Optimierungen sind bislang nicht erfolgt.
Grund genug für uns, den Vertrag vor Ablauf des Schnupperabos zu kündigen. Dies haben wir ordnungsgemäss schriftlich gemacht.
In mehreren Mails versuchte man uns zurückzugewinnen, bis wir mit Einschalten unserer Rechtsschutz drohten.
Nun erhalte ich heute ein Mail mit folgendem Zitat:
"da es sich um ein Business to Business Geschäft handelt, haben Sie kein Widerrufsrecht. Sie haben als Unternehmer gehandelt und gelten daher nicht als Verbraucher. Wie bereits erklärt: Da wir unsererseits den Vertrag erfüllen, gibt es keinen Grund, diesen vorzeitig zu beenden."
Frage: Stimmt das? Haben Firmen kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag in der Schweiz? Das wäre mir neu. Danke für Eure Antworten.