So., 28.08.2016 - 14:12

Ich habe Anfang Jahr einen Föhn bei Douglas Schweiz bestellt. Der Föhn kam aus Österreich geliefert, per Rechnung. Ich überwies die Rechnung und habe erst Wochen später fest gestellt, das mein offener Betrag zurück überwiesen worden ist, weil Douglas ihn nicht zuordnen konnte. Nun habe ich mehrere Briefe von einen Inkasso-Büro in Wien erhalten mit zustätzliche 260Euro Gebühren & Betreibungsanordnung etc. Den offenen Betrag vom Föhn habe ich sofort an das Büro überwiesen und mitgeteilt das ich die Gebühren nicht bezahlen werde, zumal es nicht mein Fehler ist wenn Douglas nicht meinen Betrag zuordnen kann und es mir zurück schickt. Nun habe ich einen Brief von einem Anwalt in Wien bekommen mit Betreibungsanordnung.

Meine Frage:
Darf das Inkasso-Büro mir diese Kosten zustellen ? Die Briefe sind ziemlich dreist.. Oder liege ich falsch und schulde denen diese Unkosten ?

Danke für eure Hilfe!

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