Fr., 17.04.2020 - 22:15
Ich habe am 14.4.auf Ende Juli gekündigt.
Angeblich hat mein Arbeitgeber (Stelle bei der Gemeinde=öffentlich/rechtlicher Arbeitsvertrag) Kurzarbeit angemeldet...
1.Bin ich von Kurzarbeit befreit, da ich gekündigt habe?
2.Darf der AG einfach so Kurzarbeit anmelden oder muss ich dafür nicht eigentlich etwas unterschreiben? (bzw ich kann ja auch die Unterschrift verweigern?!)
3.Ist es rechtens dass der AG einfach meine Überstunden beansprucht?
4.Ist es rechts dass der AG mich einfach Minusstunden machen lässt?
Danke im Vorraus