Di., 30.08.2016 - 22:26

Ich bin auf der Suche nach Gerichtsurteilen bezüglich Schlagzeug spielen, idealerweise durch ein Kind, in STWEG-Wohnung.

Mein Sohn liess sich von seinem Schlagzeug-Wunsch nicht abbringen (mir gefällts ja eigentlich auch). Er wird nächste Woche mit Schlagzeug-Unterricht beginnen und ab dann auch zuhause üben.
Wir wohnen als Eigentümer im EG in einem vor 6 Jahren erstellten 8-Parteien-Block (gute Lärmisolierung) und mit den meisten Eigentümern hatte ich schon vor der Anschaffung Kontakt. Damit die Lärmimmissionen für die direkt betroffenen Nachbarn gering sind, wird mein Sohn täglich (ohne Sonntag) eine halbe Stunde zwischen 15.30 und 18 Uhr üben.
In den Ferien haben wir uns das mal im 1.OG und 3.OG angehört: im 1.OG hört man das spielen auch wenn bspw. ein Radio läuft (ist aber da kein Problem, da die Bewohner tagsüber meistens weg sind), im 3.OG hört man nur minim etwas, wenn in der Wohnung alles ruhig ist und man bewusst hinhört.

Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass unser Nachbar im 2.OG etwas dagegen einzuwenden hat. Er ist sehr korrekt und aus anderen Gesprächen her weiss ich, dass es für ihn nur schwarz/weiss gibt. Falls es zu einem Gespräch mit ihm kommt und ich ihm von Urteilen, welche natürlich zugunsten des Schlagzeug-spielens ausgefallen sind, erzählen könnte, würde er glaubs nicht mehr weiter "stürmen".
Ich habe mich übrigens schon selber auf die Suche gemacht, wurde aber nicht fündig.

In der Hausordnung steht übrigens unter Ruhezeiten:
"Vermeiden Sie es, die übrigen Hausbewohner durch unnötige Immissionen wie Lärm und Gerüche zu belästigen.

Die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Dauerhafter, übermässiger Lärm, darunter insbesondere lautes Musikhören, Musizieren, Werken und ähnliches ist nicht gestattet."

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