Don, 10.08.2017 - 12:04
Hoi
Ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben. Ich habe eine Audioaufnahme eines Richters gemacht wo er mir droht, dass wenn ich einen Vorwschlag der an einer Schlichtungsverhandlung gemacht wurde nicht annehme er auch anders könne und mich nach ZPO usw bestrafe und mir mein Recht teilweise oder ganz verweigere.
Nun kam heute ein neuer Brief in dem er mir mit Strafanzeige deswegen droht. Soweit ich weiss nach Bundesgesetz (hab das Urteil aber leider nicht gefunden) darf ich Aufnahmen von öffentlichen Behörden machen, da es sich ja nicht um Private Gespräche handelt. Er ist anscheinend ziehmlich sauer, weil es Ihn wahrscheinlich den Job kosten könnte.
Wie seht Ihr das? Habe ich das Recht solche Aufnahmen zu machen?