Di., 21.02.2017 - 08:01

Hi zusammen... Vielen Dank für die Aufnahme... Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Person A hat einen Arbeitsvertrag als Verkäuferin für 17 Stunden die Woche (also 68 Stunden im Monat). Dafür verdient sie Fr. 1'500.-- brutto. Zusätzlich zu diesem Arbeitvertrag macht sie aus Goodwill an einem Tag in der Woche 3 Überstunden (also 12 Stunden pro Monat). Diese Überstunden resultieren dadurch, dass zu wenig Personal da ist und können kompensiert werden, was in der Regel auch super funktioniert. Diese Überstunden sind weder vertraglich geregelt noch im Salär abgegolten.

Da Person A jetzt etwas weniger arbeiten möchte (insgesamt 4 Stunden, davon die 3 genannten Überstunden pro Woche) möchte die Arbeitgeberin eine neue Verkäuferin (Person B) einstellen. Person B arbeitet 4 Stunden pro Woche (also insgesamt 16 Stunden pro Monat) und verdient dafür Fr. 350.--.

Jetzt möchte die Arbeitgeberin der Person A das Salär von Fr. 350.-- für die Anstellung von Person B vom Salär von Fr. 1'500.-- abziehen. Daraus würde bei Person A ein Salär von Fr. 1'150.-- für eine Arbeit von 64 Stunden pro Monat (= 16 Stunden pro Woche) resultieren.

Nun meine Fragen:
a) Ist das rechtlich zulässig? (Ich meine nein! Mindestlohn?!)
b) Wie viel kann tatsächlich vom Salär abgezogen werden *

* meiner Meinung nach kann nur die 1 Stunde pro Woche vom Salär abgezogen werden... Was sich meiner Meinung nach so berechnet: Fr. 1'500.-- pro Monat, geteilt durch die 68 Stunden ergibt einen Stundenlohn von Fr. 22.05. Diesen multipliziert mit den 4 Stunden, die Person A weniger arbeiten möchte ergibt nach meiner Rechnung Fr. 88.20. Es müsste hier also einen neuen Vertrag über ein Salär von Fr. 1411.80 geben, korrekt?

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage