Fr., 03.11.2017 - 09:15
Haushaltshilfe Zusatzleistungen IV
Hallo zusammen
Meine Mutter lebt in einer WG und erhält Zusatzleistungen. Durch die Zusatzleistungen zur AHV/IV hat sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe (max. 4800 pro Jahr). Diese wurde bis Anhin übernommen (ca 1Jahr) sie musste dann eine Bestätigung vom Arzt einreichen, warum und in welchem Umfang sie diese Haushaltshilfe braucht. Sie erhielt dann wieder eine Kostengutsprache. Daraufhin, einige Wochen später, kam ein Brief, da sie in einer WG wohnt hat sie keinen Anspruch. Dies sei nur für allein wohnende Bezüger.
Ich finde im Internet nichts dazu, also dass man allein wohnen muss. Im Brief stand auch, dass es den anderen Bewohnern zuzumuten ist, diese Tätigkeiten für meine Mutter auszuführen. Dass kann doch nicht sein? Sie kann ja nicht verlangen, dass diese ihre Wäsche und ihr Zimmer machen nur weil sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist?