Di., 05.12.2017 - 12:06
Hallo zusammen. Wir wohnen in einer Mietswohnung in der vereits das zweite Jahr die Bodenheizung in 2 von 5.5 Zimmer nicht oder nicht genügend funktioniert. 16-18 Grad erreichen wir höchstens. Mit der Verwaltung haben wir letztes Jahr abgemacht das sie uns einen mobile Heizofen zur verfügung stellen und uns ein paar Franken überweisen als ersatz für die höhere Stromrechnung.
Es ist aber so das wir 1x im Jahr eine Nebenkostenabrechnung bekommen bei der unser ganzer Block (7 Parteien) gerechnet wird wir Anteilsmässig für unsere 5.5 Zimmer bzw 120qm. Haben wir das Recht diese Nebenkostenabrechnung anzufechten, da wir nicht für 5.5 Zimmer Heizungskösten bezahlen wollen wenn wir diese zwei Zimmer wärend 5 Monaten nicht richtig benützen können weil es so kalt drin ist?