Sa., 21.05.2016 - 17:20

Hallo zusammen meine Frage: Wohnung gemietet bis 31.10.2015 zu 68m2 (gem. HNK-abrg Vorvermieter). Neue Verwaltung HNK für 77m2 demzufolge höhere Kosten. Antwort Aenderung der m2Zahlen infolge Neuvermessumg durch Archtekten, dies nach meinem Auszug. Muss ich die höhrerm Kosten akzeptieren? da ja alle Wohnungen angepasst wurden gäbe es keinen entscheidenden Unterschied????? Schreiben der Verwaltung. Besten Dank für Antwort.

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