Fr., 12.04.2019 - 15:58

Hallo zusammen

Ich halte mich kurz & hoffe auf eine Lösung.
Mein Partner & ich sind Hauptmieter einer Wohnung, wir haben eine Freundin von uns bei uns als Untermieterin wohnen lassen (Vertrag vorhanden, auch mit 1 Monat Kündigungsfrist festgehalten). Nun ist sie ins Ausland gegangen, hat fast alles mitgenommen ausser paar Dinge die sie dann noch abholen möchte. Allerdings hat sie 1. falsch gekündigt (per Mail & 1 Monat KDGSfrist nicht eingehalten) & 2. weigert sie die Miete uns zu bezahlen (hat mir dies per Whatsapp aber bestätigt, dies bis zu gewissen Daten zu tun, was nicht passiert ist).
Sie hat uns geschrieben sie holt dann Anfangs Mai ihre Dinge persönlich ab, wird uns dann aber nur 1 Monatsmiete geben. Unseren Hausschlüssel hat sie im Moment auch noch.

Darf ich, solange sie mir die Miete nicht gibt bzw die 1. ist sowieso schon lange fällig ihre Wertsachen bei uns behalten?

Was ist da rechtlich alles erlaubt & wie weit darf man da gehen? Habe leider im Internet nichts gefunden.

Danke im Voraus 🙂

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