Mo., 17.10.2016 - 12:26

Hallo zusammen

Ich habe einen Termin bei der Schlichtungsbehörde im November. Bzw. eine Verhandlung betreffend ungerechtfertigter Wohnungskündigung.
Darf ich bei dieser Verhandlung Akteneinsicht verlangen? Mir wurde die Wohnung auf 31.10.2016 gekündigt, weil es scheinbar zahlreiche Reklamationen gegeben haben soll. Von mir aus gesehen sind diese aber schlichtweg erfunden und total übertieben.
Habe leider keinen Rechtsschutz und kein übriges Kleingeld für einen Anwalt.
Danke für eure Antworten / Kommentare

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