Mo., 24.10.2016 - 13:39
Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine frage. Und zwar, im gesetz steht, ich zitiere:
1. Tiere sind so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere und Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen.
Bedeutet das wenn ein hund an eine thuyahecke pisselt das diese beschädigt wird.
Weil ein weiterer punkt im gesätz schreibt vor:
4 Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentli- che und fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.
Ja wie beseitige ich das pipi vom hund?! Oder ist das eine gesätzeslücke?
Ich hoffe man versteht meine fragestellung?! ?