Fr., 13.07.2018 - 11:08

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Hallo zusammen,
ich brauche eine wichtige Auskunft❗️

Hier einige Eckdaten:

- Ich bin 22 Jahre alt wohne im Kanton Bern und habe noch keine Ausbildung. Bin jedoch im geschützen Rahmen (2.Arbeitsmarkt) am Arbeitsaufbau dran damit ich eine Lehre machen kann im geschützten Rahmen per 2019.

- Meine Sozialdienstberaterin sagte mir mal, dass mein Vater unterhaltspflichtig sei bis ich 25 bin oder eine Ausbildung abgeschlossen habe.

- Mein Vater zahlte mir bis jetzt monatlich mein GA und dafür kein Unterhalt.

- Wohnen tu‘ ich im betreuten Wohnen aber am Wochenende beim Vater oder bei der Mutter.

- Mein Vater hat mich gestern vor die Tür gestellt mit den Worten „bis Sonntag ist alles weg von dir ansonsten kannst du es auf der Strasse zusammenräumen!“

- Mein Fahrrad ist bei meinem Vater in der Garage wo ich kein Zutritt habe. Darf er das zurückhalten? Der Sozialdienst hat es mir bezahlt! Daher mein Eigentum oder?

- Meine Mutter ist Ende April ausgezogen von zu hause und hat sich getrennt von meinem Vater. Ende August ist die Unterhaltsklärung beim Gericht weil meine Mutter beim Sozialdienst ist wegen der Trennung.

❓❔❓

Jetzt meine Fragen:

• Muss er mir das GA rechtlich gesehen weiterzahlen? Oder wenn nicht, dafür Unterhalt? (Wenn ja weiss zufällig jmd wie viel?)

• Wenn er Unterhalt zahlen muss, geht das zum Sozialdienst oder kommt es zu mir? Wenn zum SD bekomme ich das dann ausbezahlt über oder sehe ich nie was davon?

•Kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen, weil er mir mein Fahrrad nicht herausgibt?

•Muss ich es seinem Anwalt melden, was er mit mir abzieht? Wegen der richterlichen Unterhaltsklärung von meiner Mutter? Werde ich da dann auch mitbeachtet weil er mich bei seinen Ausgaben fix angegeben hat, jetzt jedoch vor die Tür gestellt hat!

Vielen Dank für eure professionelle Auskunft!

Schönes Wochenende☀️

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