Fr., 07.04.2017 - 10:59
Hallo zusammen, hier meine Frage durch einen Dritten Arbeitskollegen.
Dürfen Verlustscheine in der Schweiz (Steuerschuld) an Inkassofirmen verkauft werden? Dazu nahm einmal im Beobachter der Amtsvorsteher der Stadt St. Gallen Stellung und sagte Nein, aber wie ist das in anderen Kantonen? Und vor allem, dürfen Inkassounternehmen (Private) Länderübergreifend wirken, d.h. Steuerschulden z. b. in einem Kanton wurden an eine Inkassofirma verkauft (Verlustschein) in der Schweiz, dieses Inkassounternehmen hat einen Ableger in Deutschland und die Inkasso in der Schweiz gibt diese Schulden an ihren Ableger weiter nach Deutschland. Danke