So., 21.03.2021 - 14:00

Hallo zusammen
Frage zum erbrecht.
Wenn man das elternhaus vorzeitig ihnen ab kauft
Muss man nachdem die eltern gestorben ist und das haus eben vorher gekauft, denn Bruder anteile des wert vom haus ausbezahlen oder haben sie kein recht drauf da ich das haus vorher gekauft habe?

Danke für die sachlichen Antwort

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