Don, 21.11.2019 - 14:58
Hallo zusammen
Frage zum Ausländerrecht.
Herrn B. wurde der Aufenthaltsstatus für die Schweiz aberkannt. Er verliess schon Monate vor dem entgültigen Urteil freiwillig die Schweiz und wartete in seiner Heimat auf den Entscheid.
Hat Herr B. damit eine generelle Einreisesperre nach CH oder gar dem gesammten Schengenraum?
Oder könnte er theoretisch Besuchsweise (mit entsprechendem Visum) trotzdem wieder nach Europa einreisen ?
Auf dem Urteil steht nichts von einer Sperre.
Ich ging eigentlich davon aus, dass eine Sperre nur bei einer Ausschaffung erteilt wird... wurde aber verunsichert.
Bedanke mich schon mal für Eure Antworten.
Ps : Grund der Aberkennung der B war keine Straftat oder Ähnliches (nur zur Klarstellung 😉)