Fr., 25.11.2016 - 20:49

Hallo zusammen 😊 Es ist ja bereits bekannt, dass "Verzugsschaden" der einem von Inkassofirmen in Rechnung gestellt wird, nicht bezahlt werden muss.

Meine Frage, wenn man gutglĂ€ubig diese zusĂ€tzlichen Kosten (Verzugsschaden, sonstige GebĂŒhren etc.) mitbezahlt hat, gibt es eine Möglichkeit diese von den Inkassounternehmen zurĂŒckzufordern? Da Sie ja unrechtmĂ€ssig erhoben wurden?

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