Mi., 07.02.2018 - 10:51

Hallo Zusammen
es geht um eine Erbschaft. Ein Testament ist vorhanden und gültig. Leider hat der Erblasser dieses nicht von einer kundigen Person durchlesen lassen.
Ich bin in diesem Testament am meisten begünstigt worden.
Es gibt einen Willensvollstrecker der auch Erbe ist.
Eine Erbenversammlung hat nicht stattgefunden. Der Tod des Erblassers war 17.6.13.
Auf meine Einladung zur Erbenversammlung haben die Miterben nicht reagiert.
Nun zu meiner Frage: Der Willensvollstrecker rechnet seine Anwaltskosten über das Erbenkonto ab. Da ich damit nicht einverstanden bin möchte ich der Bank verbieten diese Zahlungen auszuführen (nur diese).
Kann ich das von der Bank verlangen und wenn ja wie? (eingeschriebener Brief)
Oder was kann ich sonst tun?
Danke

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