Mi., 17.05.2017 - 06:59
Hallo zusammen
Eine Frage zum Mietrecht:
Kann ein Mietverhältnis aufgelöst/ gekündigt werden, wenn die Mindestmietzeit von einem Jahr noch nicht vorbei ist?
In diesem Fall wäre es so, dass der Mietvertrag und somit auch das Mietverhältnis erst ab 1.8.17 beginnen würde und aktuell noch niemand in dieser Wohnung lebt...
Nachtrag:
Mit einem Schulkollegen zusammen wollten wir in diesem Objekt ab August eine WG gründen.
Gemeinsam wollten wir eine dritte Person für unsere WG suchen.
Nun entschied ich mich aus diversen Gründen dagegen und möchte nicht mehr in diese WG.
Er hat als Hauptmieter den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe diesen nie zu Gesicht bekommen.
Er will immer noch in diese Wohnung.
Er argumentiert, dass er den Mietvertrag unterschrieb, weil wir abgemacht haben (mündlich) dass wir beide einziehen. Nun da ich nicht einziehe, wäre es ja so, dass es seine Entscheidung ist, auch ohne mich einzuziehen.
oder?
Vielen Dank!