Fr., 09.06.2017 - 15:09

Hallo Zusammen

Ein Familienmitglied ist gezügelt in einem neuen kanton...jedoch hat er an der alten wohnadresse Betreibungen.. wie gehts dann weiter in der neuen gemeinde? Bleiben betreibungen bei der alten gemeinde oder wie?
Danke im voraus ✌☝️

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